Familienrecht

Ansprechpartnerin
Ann-Christin Kohl
T 0251-203 188-00
kohl@port7.de

Familienrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet – und doch geht es im Kern vor allem um alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Ehe und Familie. Schwerpunkt der Beratung im Familienrecht sind damit in erster Linie die Themen

  • Ehe,
  • Scheidung,
  • elterliche Sorge und
  • Unterhalt.

Daneben ist im Familienrecht auch effizienter Gewaltschutz im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bzw. Stalking häufig ein relevantes Thema.

In unserer Kanzlei sind Rechtsanwältin Kohl und Rechtsanwältin Delhey gerne Ihre Ansprechpartnerinnen für alle familienrechtlichen Angelegenheiten.

Beratungsansatz

Die Rechtsanwältinnen Kohl und Delhey unterstützen Mandantinnen und Mandanten mit voller Überzeugung – ausdrücklich alle Menschen, die ein rechtliches Thema mit „Familie“ haben, gleichermaßen: Gemischtgeschlechtliche Beziehungen und Ehen, gleichgeschlechtliche Ehen und Beziehungen, Patchworkfamilien oder kinderlose Paare unterstützen sie im Familienrecht in allen Situationen – unabhängig davon, ob sie lediglich Rat oder Unterstützung in einer (außer)gerichtlichen Auseinandersetzung benötigen oder ob sie auf der Suche nach Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen im Wege der Mediation sind.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag sorgt vor der Hochzeit oft für Diskussionen: Ist er notwendig oder ein Zeichen von Misstrauen? Rechtlich betrachtet ist ein Ehevertrag in bestimmten Konstellationen sinnvoll und „fair“. Dann ist er Netz und doppelter Boden – für den Fall, dass eine Ehe scheitert.

Im Ehevertrag wird oftmals der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und es werden Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Welche Regelungen konkret sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall und den Gesamtumständen ab und kann nicht pauschal beurteilt werden.

Wichtig ist außerdem zu wissen: Ändern sich die Verhältnisse während einer Ehe, kann der Ehevertrag nachträglich geschlossen oder aufgehoben werden, wenn sich die persönliche Situation ändert.

Im Ehevertrag können neben der Gütertrennung außerdem folgende Themen geregelt werden:

  • Versorgungsausgleich (Rentenansprüche),
  • Unterhalt im Falle von Trennung und Scheidung für Ex-Partner und
  • Vermögensauseinandersetzung, v. a. bei gemeinsamen Immobilien/Unternehmen.

Sie haben Fragen zum Thema Ehevertrag?

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Trennung

Die Phase zwischen einer Trennung und einer Scheidung kann unter Umständen lange dauern, mindestens aber für die Dauer des Trennungsjahres. Auch in dieser Phase sind rechtliche Dinge zu bedenken und bestenfalls einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Das betrifft unter anderem

  • Trennungsunterhalt,
  • Wohnrecht in der Ehewohnung, Kosten, Aufteilung des Hausrats etc.,
  • Unterhalt für Kinder,
  • Klärung der Vermögenssituation (z. B. Kreditverpflichtungen),
  • Umgang und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, ggf. vorläufig,
  • Ändern/Erstellen eines Testaments sowie
  • Umgang mit Haustieren.

Sie benötigen anwaltlichen Rat nach einer Trennung, wollen eine Trennungsvereinbarung aufsetzen oder brauchen Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre(n) Ex?

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(Einvernehmliche) Scheidung

Kommt es zu einer Scheidung, sollten sich beide Partner zunächst unabhängig voneinander anwaltlich beraten lassen – auch wenn eine einvernehmliche Scheidung denkbar ist. Für beide Partner ist es wichtig, eigene Rechte und Ansprüche zu kennen, die im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant sind, wie z. B.

  • Zugewinnausgleich,
  • Versorgungsausgleich,
  • Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt,
  • Kindesunterhalt,
  • Ehewohnung, Hausrat sowie
  • Sorgerecht und Umgang.

Über diese Folgesachen entscheidet das Gericht auf ausdrücklichen Antrag. Andernfalls entscheidet es nur über den Scheidungsantrag und über den Versorgungsausgleich. Die Folgesachen kann man abtrennen, um die Scheidung an sich zu beschleunigen. Über die Folgesachen wird in einem abgetrennten Verfahren abgeurteilt, oder man einigt sich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung darüber.

Insgesamt gilt: Eine einvernehmliche Scheidung geht schneller und ist im Zweifel günstiger, wenn man sich über Folgesachen außergerichtlich einigt (weniger Gerichtskosten) und nur einen Rechtsanwalt für das Gerichtsverfahren benötigt (weniger Anwaltskosten). Der Weg dahin kann über eine Mediation führen!

Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen? Oder Sie benötigen anwaltliche Unterstützung gegen Ihre(n) Ex in einer streitigen Scheidung?

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Kindschaftssachen: Sorge, Umgang etc.

Das Thema Kinder ist das sensibelste Thema im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung – ob die Eltern verheiratet sind/waren oder auch nicht: Vor allem wenn es um das Sorgerecht und den Umgang geht, sollten alle Eltern bemüht sein, nicht um und über die Kinder zu streiten. Eigene Interessen der Eltern müssen hier zurückstehen. Denn im Kern geht es bei den Kindschaftssachen um das Wohl der beteiligten Kinder.

Die wesentlichen Themen rund um Kinder in einer Trennung bzw. Scheidung sind u. a.:

  • Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht/alleiniges Sorgerecht),
  • Umgang (Recht auf Kontakt zu Familienmitgliedern, auch Großeltern etc.) sowie
  • Kindesherausgabe.

Aber auch Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls gehören zu diesem Themenkreis.

In all diesen Punkten ist es im Sinne der Kinder wichtig, einvernehmliche Lösungen zu erzielen und ein möglichst respektvolles Miteinander im Sinne der Kinder zu pflegen – anwaltlicher Rat kann dazu beitragen. Können Eltern anwaltliche Unterstützung nicht selbst finanzieren, ist es möglich, in diesen Fällen Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Sie benötigen nach einer Trennung/Scheidung Rat und Unterstützung im Zusammenhang mit Sorgerecht, Umgang und Co.?

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Unterhalt für Ex-Partner und Kinder sowie Eltern

Das Thema Unterhalt ist im Familienrecht sehr wichtig. Schließlich geht es hier oft um die finanzielle Existenz nach einer Trennung oder Scheidung. Diese Formen des Unterhalts spielen im Familienrecht die größte Rolle:

  • Trennungsunterhalt getrennter Ehepartner vor der Scheidung,
  • Kindesunterhalt der Kinder gegen ihre Eltern,
  • nachehelicher Unterhalt von Ex-Ehegatten sowie
  • Betreuungsunterhalt nach der Trennung wegen Kinderbetreuung.

Voraussetzung ist allerdings immer, dass die unterhaltsverpflichtete Person finanziell leistungsfähig genug ist, um Unterhalt zu bezahlen.

Die Themen im Unterhaltsrecht sind damit u. a.

  • Klärung der Ansprüche,
  • Klärung der Rangfolge von Unterhaltsansprüchen (Partner, Ex-Partner, ältere und jüngere Kinder etc.),
  • Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt,
  • Einkommensverhältnisse der Mutter sowie
  • Erwerbspflichten.

Außerdem wird das Thema Elternunterhalt immer öfter relevant: In bestimmten Konstellationen müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen – sofern sie das können. Hier ist es ratsam, das Thema frühzeitig mit Eltern zu besprechen, um finanzielle Überraschungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang mit Pflegekosten zu vermeiden.

Vaterschaft

Das Thema Vaterschaft kann – auch rechtlich betrachtet – nicht ganz einfach sein, wenn Eltern eines Kindes nicht oder nicht miteinander verheiratet sind. Und doch ist es wichtig zu klären, dass der leibliche Vater auch als rechtlicher Vater gilt. Denn von der rechtlichen Vaterschaft hängen etliche Rechte und Ansprüche von Vater und Kind ab, z. B.:

  • Umgang,
  • Sorgerecht,
  • Kindesunterhalt/Betreuungsunterhalt an die Mutter sowie
  • Erbrecht.

Wird ein Kind unverheirateter Eltern geboren oder ist der leibliche Vater nicht der Ehemann, sollten alle Beteiligten Sorge dafür tragen, dass biologische Vaterschaft und rechtliche Vaterschaft schnellstmöglich in Einklang gebracht werden, z. B. durch

  • Anerkennung der Vaterschaft eines Vaters, der nicht mit der Mutter verheiratet ist,
  • Vaterschaftsfeststellung – ggf. inkl. Klage, wenn der leibliche Vater nicht anerkennt, sowie
  • Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater, wenn er nicht leiblicher Vater ist.

Gewaltschutz, Stalking etc.

Auch in Familien oder im Zusammenhang mit früheren Beziehungen kann es zu körperlicher Gewalt oder „Psycho-Terror“ kommen, z. B. in Form von Stalking. Aber auch gegen körperliche Gewalt und Stalking kann man sich rechtlich wehren!

Zwar sind körperliche Übergriffe und Stalking („Nachstellung“) strafbar. Eine Strafanzeige allein löst das Problem aber in den wenigsten Fällen. Oft ist es sinnvoller, Maßnahmen nach dem Gewaltschutz gegen die „Täter“ zu beantragen, z. B.

  • Kontaktverbot und Näherungsverbot,
  • Wohnungszuweisung,
  • Rückkehrverbot und Schlüsselherausgabe sowie
  • spezifische Schutzmaßnahmen des Gerichts.

Diese Maßnahmen können – wenn notwendig – auch in einem Eilverfahren vor Gericht durchgesetzt werden.

Sie wollen häusliche Gewalt gegen Sie endlich beenden? Sie wollen gegen einen Stalker effizient vorgehen?

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Mediation im Familienrecht

Auch und gerade im Familienrecht ist ein eskalierender Rechtsstreit die schlechteste aller Möglichkeiten, vor allem wenn Kinder beteiligt sind. Letztlich sollte das Ziel sein, dass sich alle Beteiligten auch nach einer Trennung oder Scheidung ins Gesicht sehen können und sich auch getrennte Eltern immer noch „zusammen“ um das Wohlergehen ihrer Kinder kümmern.

Mediation im Familienrecht ist hierfür ein guter Weg – auch wenn es nicht darum geht, dass sich die Beteiligten bei der Mediation zwingend wieder vertragen müssen. Denn ein Konflikt kann auch nicht immer in der Mediation gelöst werden, sondern wird mithilfe einer Vereinbarung oft „nur“ beruhigt – im Sinne aller Beteiligten.

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