Migrationsrecht

Ansprechpartner
Florian Träger
T 0251-203 188-00
traeger@port7.de

Das Thema Einwanderung und Aufenthalt in Deutschland ist komplex und umfangreich gesetzlich geregelt. Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage, gerade das Asylrecht und Ausländerrecht, immer wieder ändert. Umso wichtiger ist es, gerade in diesem Bereich auf professionelle Unterstützung zu setzen.

Rechtsanwalt Florian Träger (Fachanwalt für Migrationsrecht) unterstützt seit über sieben Jahren Personen aus dem Ausland, die nach Deutschland einreisen und beispielsweise hier arbeiten wollen, aber auch Asylsuchende im Migrationsrecht. Genauso ist er Ansprechpartner für Unternehmen, die insbesondere Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten als Arbeitnehmer gewinnen wollen und in aufenthaltsrechtlichen Fragen Unterstützung suchen.

Asylrecht/Asylverfahren

Asyl in Deutschland zu bekommen, ist oft kompliziert und langwierig.

Bei einem Erstantrag – wenn bisher gar kein Asylantrag gestellt wurde – muss der Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Asylverfahrens ist der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Im Asylverfahren müssen Asylsuchende dann die Gründe für den Asylantrag nach dem Asylgesetz vortragen. Vor allem von der Anhörung zu den Asylgründen hängt ab, ob der Asylantrag erfolgreich ist oder nicht. Scheitert ein Erstantrag, sind unter bestimmten Voraussetzungen Folgeanträge möglich. Auch ein Zweitantrag ist in Deutschland möglich – also ein Asylantrag, wenn bereits in einem sicheren Drittstaat ein Asylantrag gestellt wurde.

Lehnt die Behörde die Zuerkennung von Asyl oder Flüchtlingsschutz bzw. einen Asylantrag ab, können trotzdem ein subsidiärer Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot bestehen. Damit ist der Aufenthalt in Deutschland jedenfalls für ein Jahr möglich, unter Umständen auch länger. Wurde der Asylantrag abgelehnt, kann man dagegen vorgehen, z. B. mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht, Asylrecht und Ausländerrecht, der Sie im Asylverfahren unterstützt?

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Fachkräfteeinwanderung/Arbeitsmigration

Das Thema Fachkräftezuwanderung brennt vielen Unternehmen unter den Nägeln. Gleichzeitig ist das Thema kompliziert: Viele unterschiedliche Faktoren entscheiden darüber, wann ein Aufenthalt in Deutschland möglich ist, um hier zu arbeiten.

Für EU-Bürger ist es in aller Regel ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich, in Deutschland zu arbeiten. Für Nicht EU-Bürger ist es deutlich komplizierter, in Deutschland zu leben und zu arbeiten: Die Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung bietet zahlreiche neue Möglichkeiten für die Fachkräftezuwanderung. Allerdings kommt es gerade hier auf Details an. Deswegen ist in jedem Fall genau zu prüfen, ob und wie es möglich ist, eine notwendige Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitserlaubnis (z. B. Blaue Karte EU) zu beantragen. Dabei kommt es u. a. auf folgende Faktoren an:

  • Herkunftsland,
  • Qualifikation,
  • Alter und
  • geplante Dauer des Aufenthaltes.

Gleichermaßen benötigen Arbeitgeber oft Unterstützung, wenn es um den Einsatz von Mitarbeitern im Ausland geht (z. B. Geschäftsreisen, Entsendung). In diesem Fall – und auch wenn Arbeitnehmer sich auf die Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland machen – sind im Nicht-EU-Ausland häufig passende Aufenthaltstitel/Visa notwendig.

Sie benötigen Unterstützung beim Beantragen/bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln – im Inland oder im Ausland? Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der Sie in der Kommunikation mit Behörden oder in Gerichtsverfahren unterstützt?

Visumverfahren zur Einreise nach Deutschland

Ein Visum kann für Nicht-EU-Bürger auch für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland notwendig sein (z. B. ein Schengen-Visum), z. B. für Familien- oder Freundesbesuche, medizinische Behandlungen oder auch touristische Reisen etc. Hier ist es oft sinnvoll, von Beginn an Visa-Anträge mit professioneller Unterstützung zu stellen, um formelle und inhaltliche Fehler (Aufenthaltszweck, Rückkehrwille mit Nachweisen etc.) zu vermeiden.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten für eine visumfreie Einreise für kurzfristige Aufenthalte oder wenn es lediglich um eine kurzfristige berufliche Tätigkeit in Deutschland geht, für die keine Arbeitserlaubnis notwendig ist.

Sie oder Bekannte bzw. Familien benötigen Unterstützung bei einem Antrag für ein Schengen-Visum?

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Abschiebungen

Ist ein Aufenthalt in Deutschland nicht (mehr) rechtmäßig, droht unter bestimmten Voraussetzungen die Abschiebung aus Deutschland als Beendigung des Aufenthalts in Deutschland.

Die Voraussetzungen für eine Abschiebung sind allerdings gesetzlich genau geregelt. So ist eine Abschiebung nur möglich, wenn kein Aufenthaltstitel (mehr) und damit an sich eine Ausreisepflicht besteht, z. B. wegen

  • Ende des Aufenthaltsrechts gem. § 50 Abs. 1 AufenthG ,
  • Erlöschen eines Aufenthaltstitels (Gründe § 51 AufenthG) oder
  • Ausweisung nach § 53 ff. AufenthG (öffentliches Ausweisungsinteresse vs. privates Bleibeinteresse),

und eine freiwillige Ausreise nicht stattfindet. Dann kommt es zur Durchsetzung der Ausreise als Zurückschiebung in den letzten Aufenthaltsstaat (§ 57 AufenthG) oder zur Abschiebung in den Herkunftsstaat (§ 58 AufenthG) – notfalls mit unmittelbarem Zwang.

Aber natürlich gibt es auch im Fall einer drohenden Abschiebung bzw. Zurückschiebung Möglichkeiten, rechtlich gegen diese (drohenden) Maßnahmen vorzugehen.

Ihnen droht eine Abschiebung/Zurückschiebung und Sie wollen dagegen mit einem Fachanwalt für Migrationsrecht, Asylrecht und Ausländerrecht vorgehen?

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Strafrecht mit ausländerrechtlichem Bezug

Auch im Zusammenhang mit Aufenthalt und Migration kann es zu strafrechtlichen Ermittlungen bzw. Strafverfahren kommen, z. B. wegen des Verdachts auf folgende Straftaten:

Dabei können selbst Verurteilungen zu geringen Geldstrafen unangenehme aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.

Gegen Sie wird in einer Sache mit Bezug zum Aufenthaltsrecht ermittelt?

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