Ansprechpartnerin
Ann-Christin Kohl
T 0251-203 188-00
kohl@port7.de
Im Baurecht und Architektenrecht geht es in der Regel um viel: Ob in privaten oder in öffentlichen Bauprojekten, die rechtlichen Fragestellungen sind oft komplex und vielschichtig.
Die Welt des Bau- und Architektenrechts ist von ständiger Veränderung und wachsender Komplexität geprägt. Das erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Dimensionen.
Ein Bauprojekt kann bzw. sollte deswegen nicht ohne anwaltliche Unterstützung stattfinden. Bestenfalls sorgt anwaltlicher Rat dafür, dass von Beginn an z. B. in Verträgen die richtigen Weichen gestellt werden, speziellen Themen wie z. B. der Vergütung nach HOAI ausreichend Rechnung getragen wird und Konflikte im Projekt möglichst professionell gelöst werden können.
Ihre Ansprechpartnerin für Baurecht und Architektenrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Ann-Christin Kohl. Sie unterstützt Unternehmen der Baubranche, Ingenieure, Architekten und (private) Bauherren von der Planung bis über die Abnahme hinaus – mit baubegleitender Rechtsberatung, Mediation und Vertretung vor Gericht. Bei Bedarf arbeitet Rechtsanwältin Kohl interdisziplinär eng mit einem Ingenieurbüro zusammen.
Kein Bauprojekt kommt ohne Verträge aus, im Gegenteil: Die Basis für ein erfolgreiches Bauprojekt und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten sind möglichst professionelle Verträge.
Vor allem folgende Verträge spielen im Baurecht und Architektenrecht eine wesentliche Rolle:
Bei all diesen Verträgen kommt es darauf an, dass sie möglichst exakt auf das konkrete Bauprojekt und die jeweiligen Vertragsparteien angepasst sind. Wichtig ist in erster Linie, dass eine klare Definition des Projekts existiert und Rechte und Pflichten der Vertragsparteien inkl. (Zahlungs-)Fristen (Abschlagszahlungen etc.), Terminen und Zuständigkeiten genau wiedergeben werden. Nicht zuletzt kommt es z. B. im Bauvertrag auch darauf an, dass u. a. die Vorgaben der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) korrekt umgesetzt werden.
Sie benötigen Unterstützung beim Erstellen, Prüfen oder (Nach-)Verhandeln eines Vertrages im Bauprojekt? Als Unternehmer, Bauherr, Architektur- oder Ingenieurbüro?
Rechtsstreitigkeiten im Bauprojekt kommen häufig vor. Bauprojekte sind komplex, meist mit vielen unterschiedlichen Beteiligten und Schnittstellen, an denen es zu tatsächlichen Problemen kommen kann, die dann zu rechtlichen Problemen werden.
Hierbei geht es in aller Regel vor allem um folgende Themen:
aber auch um Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Kündigung von Verträgen im Bauprojekt.
Viele Konflikte im Baurecht oder Architektenrecht können mit geschickten Verhandlungen und professioneller anwaltlicher Beratung gelöst werden. Das verhindert häufig sehr langwierige und kostenintensive Bauprozesse und führt zu guten, pragmatischen Ergebnissen.
Aber auch Schiedsverfahren sind im Baurecht eine gute Alternative zum Bauprozess vor staatlichen Gerichten: Schiedsverfahren werden dann nach den Regeln der „Schiedsgerichtsordnung Bau“ (SOBau) durchgeführt, sind nicht öffentlich (Reputation!) und in der Regel schneller und kostengünstiger als Verfahren vor staatlichen Gerichten.
Und doch lassen sich häufig kosten- und zeitintensive Bauprozesse vor staatlichen Gerichten nicht vermeiden. Vor allem dann ist es wichtig, sich vollkommen auf professionelle anwaltliche Unterstützung mit der notwendigen Prozesserfahrung und Erfahrung z. B. im Umgang mit Gutachtern verlassen zu können.
Sie sind auf der Suche nach Rat und Unterstützung in einem baurechtlichen Konflikt? Sie benötigen Unterstützung in außergerichtlichen Verhandlungen, vor einem Schiedsgericht oder einem staatlichen Gericht?
Das Thema „Building Information Modeling“ – kurz BIM – ist im Kommen. In der heutigen Bauindustrie revolutioniert es die Art und Weise, wie Projekte geplant, umgesetzt und verwaltet werden. Die Methode ermöglicht die Erstellung und Verwaltung digitaler Modelle eines Bauwerks über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Umsetzung erfolgt mithilfe von Softwarelösungen, die den Datenaustausch und damit die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten am Bauprozess ermöglichen. Die Vorteile von BIM-Implementierungen sind unbestreitbar: verbesserte Effizienz, optimierte Zusammenarbeit und eine höhere Qualität in der Projektabwicklung. Doch mit diesen Vorteilen gehen auch komplexe rechtliche Fragestellungen einher, die es zu beachten gilt.
Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung zu allen Aspekten der Implementierung von BIM, z. B. zu Herausforderungen rund um die Themen
Wir analysieren potenzielle Haftungsrisiken im Zusammenhang mit BIM-Projekten und entwickeln Strategien zur Risikominderung. Geht es um das Erstellen und Prüfen von Verträgen, die spezifische Klauseln zur Nutzung von BIM enthalten, stellen wir sicher, dass Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen klar geregelt sind. Aber nicht nur im Bauvertrag gilt es, BIM adäquat zu berücksichtigen: Auch in Architekten- und Fachplanerverträgen, in Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen kann BIM zu berücksichtigen sein.
Hinzu kommt: Die Methode BIM wird seit Anfang 2023 verbindlich für alle neu zu planenden Bundesbauten in drei sukzessiven Leveln eingeführt, um eine vollständige Implementierung bis 2027 sicherzustellen.
BIM ist für Sie noch Neuland, Sie wissen aber, dass Sie an diesem Thema nicht mehr vorbeikommen werden? Sie benötigen Hilfe dabei, Ihre Verträge BIM-tauglich zu machen?