Eine Betriebsprüfung ist für jedes Unternehmen eine unangenehme Situation und auch kleine und mittlere Unternehmen müssen mit einer Überprüfung rechnen. Während der Betriebsprüfung gilt es bei der Prüfung mitzuwirken, aber nicht zu viele Informationen preiszugeben. Fehler werden ohne Anwalt z.B. oft bei der Deklarierung von Bargeschäften, beleglosen Barentnahmen, der Versteuerung des Fahrzeugs, bei Verträgen mit nahen Angehörigen oder bei verdeckten Gewinnausschüttungen gemacht.
Bei Unregelmäßigkeiten wird eine Steuerschätzung vorgenommen, die das Unternehmen finanziell erheblich belasten kann. Und es kann noch schlimmer kommen: Sind die angedrohten Steuermehrergebnisse rechtmäßig bzw. wurden nicht angegriffen, lässt die Steuerfahndung nicht auf sich warten. Spätestens jetzt gilt: Ruhe bewahren, keine unbedachten Äußerungen vornehmen, den Rechtsanwalt hinzuziehen. Wer sich hier falsch verhält, muss hinterher mit steuerlichen und strafrechtlichen Folgen rechnen.
Wenn die Anordnung der Betriebsprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung oder der Umsatzsteuersonderprüfung einen Unternehmer erreicht stellen sich häufig ähnliche Fragen:
Diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne bei der Beratung zur Betriebsprüfung!
Gerade im Rahmen von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen behauptet das Finanzamt häufig Verstöße gegen Buchführungspflichten und Aufzeichnungspflichten. Die Folge: Hinzuschätzungen!
Welche Pflichten bestehen für Sie eigentlich?
Was darf das Finanzamt von Ihnen verlangen?
Die verdeckte Gewinnausschüttung ist ein klassisches Problem in der Betriebsprüfung. Seien es Verträge mit Angehörigen oder der Bonus für den Geschäftsführer. Es geht immer dabei darum, genau zu prüfen, ob das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen darf. Auch muss die Höhe in jedem Fall genau überprüft werden.
Fallen bei einer Betriebsprüfung Verbindungen in das Ausland auf, interessiert sich das Finanzamt eigentlich immer sehr genau dafür. Die Anforderungen für Steuerpflichtige sind hier hoch, Mehrsteuern für das Finanzamt erscheinen als vermeintlich „leichte Beute“! Man muss hier genau hinschauen, damit nicht Steuern unberechtigt gezahlt werden!
Sind Fehler in der Buchführung vorhanden, will das Finanzamt häufig den Gewinn oder den Umsatz schätzen. Dabei gibt es viele Methoden wie geschätzt werden kann. Je nach gewählter Schätzungsmethode ist die Höhe der Steuern sehr unterschiedlich. Hier gilt es Fehler zu vermeiden und die Schätzung auf eine Minimum zu reduzieren, wenn sie sich nicht vermeiden lässt.
Häufig lässt sich mit der Betriebsprüfung des Finanzamts eine einvernehmliche Lösung finden. Wenn das aber nicht geht, hilft nur der Einspruch oder die Klage. Hier helfe ich Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sprechen Sie mich an!
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Steuerrechtliche Fragen sind oft komplex und haben weitreichende Auswirkungen auf das berufliche und private Leben meiner Mandanten. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Steuerrecht nehme ich mir die Zeit, Ihren Fall im Detail zu analysieren und eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu erarbeiten.
Als Fachanwalt für Steuerrecht vertrete ich Ihre Interessen mit fundiertem Fachwissen und höchstem Engagement. Ich mehrere Jahre lang für die Finanzverwaltung tätig – u.a. in der Bearbeitung von Betriebsprüfungen. Aus dieser Zeit weiß ich genau, wie man sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden am besten verhalten sollte. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg durch den steuerlichen Konflikt.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin, und ich melde mich noch am selben Tag bei Ihnen, um Ihnen zeitnah und professionell weiterzuhelfen.
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