Markenrecht

Ansprechpartner
Jürgen Hüneborn
T 0251-203 188-00
hueneborn@port7.de

Das Markenrecht ist ein breit gefächerter Rechtsbereich. Dabei geht es im Markenrecht – aber auch im Zusammenhang mit anderen Schutzrechten – zunächst um den aktiven Schutz einer Marke oder einer Erfindung – und das im passenden Umfang. In der Folge gilt es dann, diese Schutzrechte effizient gegen andere Schutzrechte abzugrenzen und gegen Rechtsverletzungen unterschiedlicher Art zu verteidigen, z. B. bei unerlaubter Nutzung.

Rechtsanwalt Hüneborn ist in unserer Kanzlei Ansprechpartner für Markenrecht – vor allem mit Internetbezug – und für andere Schutzrechte mit Technikbezug wie z. B. Gebrauchsmuster. Dabei unterstützt er, wenn es darum geht, Schutzrechte in einem passenden Umfang einzutragen und so rechtlichen Schutz für diese IP-Werte zu schaffen. Natürlich steht er Ihnen auch zur Verfügung, wenn es darum geht (Marken-)Lizenzverträge zu erstellen, zu prüfen oder zu verhandeln, Abmahnungen auszusprechen oder abzuwehren oder Sie vor Gericht in Markensachen zu vertreten.

Anmeldung von Marken etc.

Marken als Schutzrecht müssen in aller Regel eingetragen werden, um rechtlich geschützt zu sein. Nur dann dürfen die Inhaber dieser Schutzrechte Dritten z. B. die Nutzung ihrer Marke etc. untersagen.

Wortmarken, Bildmarken und Wortbildmarken haben dabei im Internetkontext die größte Bedeutung: So kann der Schutz eines Begriffs als Wortmarke u. a. relevant für die Second-Level-Domain sein. Wortbildmarken haben hingegen u. a. bei einem gestalteten Logo rechtliche und ökonomische Relevanz – weit über das Urheberrecht hinaus.

Wichtig ist dabei, die Anmeldung eines Schutzrechts sorgfältig vorzubereiten, mögliche Kollisionen mit schon bestehenden Rechten zu klären und Schutzrechte in der Folge im individuell passenden Umfang anzumelden. Grundlage dafür sind professionelle Recherchen, bevor man mit einer „Marke“ (Unternehmensname, Logo etc.) zu arbeiten beginnt. So lassen sich Kollisionen mit bestehenden Schutzrechten vermeiden und es ist deutlich leichter, rechtssicher mit der eigenen Marke zu arbeiten. Dabei ist es wichtig, Marken exakt in dem Umfang anzumelden, der im konkreten Fall passend ist, z. B. in Hinblick auf den geografischen Bereich, für den eine Marke angemeldet werden soll (national, europäisch, international), oder auf den Inhalt der Markenanmeldung (Markenklassen).

Sie benötigen Rat zur Schutzfähigkeit eines Logos, Unternehmensnamens etc. als Marke? Sie benötigen Unterstützung bei der Anmeldung einer Marke?

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Markenrecht mit Internetbezug: Internetmarkenrecht

Auch und gerade im Internet gibt es viele Konstellationen, in denen das Markenrecht wichtig ist bzw. gibt es viele Schnittstellen der Online- und Offline-Welt, für die Marken eine große Rolle spielen. Insofern kann man innerhalb des Markenrechts durchaus von einem eigenen Bereich „Internetmarkenrecht“ sprechen, bei dem es v. a. um Online-Markenverletzungen geht.

So ist u. a. der Schutz von Domains eine Folge des Markenschutzes, wenn auch der Markenschutz grundsätzlich gegenüber dem Domainschutz überwiegt. Schon aus diesem Grund kann es von enormer Bedeutung sein, Wortmarken anzumelden, um ggf. auch Zugriff auf eine entsprechende Domain zu erhalten. Kommt es in diesem Kontext zu Kollisionen von Marken und Domains, bestehen ganz eigene Rechte, Ansprüche und Verfahren: So gibt es u. a. Freigabeansprüche und Ansprüche auf Domainübertragung, es können bzw. müssen Dispute-Verfahren durchgeführt werden und es stehen immer wieder Löschungsansprüche im Raum, wenn Domains Markenrechte verletzen.

In vielen Fällen ist es möglich, Konflikte bei Kollisionen von Marken und Domains außergerichtlich zu klären, z. B. mit Abgrenzungsvereinbarungen etc. Wichtig ist dabei allerdings, dass das Einhalten solcher Regelungen und Vereinbarungen auch überprüft wird, um bei Überschreitungen ggfs. Vertragsstrafen geltend machen zu können.

Nicht zuletzt kann das Markenrecht im Bereich Suchmaschinenmarketing relevant werden: Denn auch die Nutzung von Wortmarken als Keywords in Keywordkampagnen (Google Ads, Social Ads etc.) oder in Metatags kann Markenrechte verletzen.

Sie benötigen anwaltlichen Rat zu einem dieser Themen im Online-Markenrecht? Sie wollen gegen Dritte vorgehen, die Ihre Markenrechte im Internet verletzen?

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IP-Rechte mit Technikbezug

Aber auch wenn es um andere Schutzrechte wie z. B. Patente, Gebrauchsmuster oder Designs geht, sind anwaltlicher Rat und anwaltliche Unterstützung in vielen Fällen sinnvoll oder notwendig, um diese IP-Werte angemessen zu schützen oder zu verteidigen.

Vor allem, wenn diese Schutzrechte einen Technikbezug aufweisen, ist es wichtig, dass Rechtsberatung auch technische Aspekte versteht und im Blick behält, z. B. wenn es um Softwarepatente geht oder Designs dafür notwendige Technizität aufweisen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Anmeldung, Verteidigung oder Durchsetzung eines Patents oder Gebrauchsmusters mit Technikbezug? Sie wollen gegen Dritte vorgehen, die Ihre IP-Rechte im Netz missachten?

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