Der neue Widerrufs-Button (Ab 19. Juni 2026)
Bei dem Begriff „Button-Lösung“ muss man im deutschen Recht aktuell zwischen zwei Dingen unterscheiden: dem klassischen Bestell-Button (gibt es seit 2012) und dem brandneuen Widerrufs-Button (gilt ab Juni 2026).
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler verpflichtend einen Widerrufs-Button auf ihrer Webseite oder in ihrer App anbieten, wenn dort Verträge mit Endverbrauchern abgeschlossen werden können. Das Ganze basiert auf einer neuen EU-Richtlinie und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – dort § 356a – verankert.
Das Ziel: Verträge im Internet sollen genauso leicht rückgängig zu machen sein, wie sie abgeschlossen wurden. Niemand soll mehr versteckte E-Mail-Adressen suchen müssen, um einen Widerruf zu senden.
So funktioniert das in der Praxis (2-Schritt-System)
Wichtig: Man muss für diesen Button kein Kundenkonto haben! Die Funktion muss auch für Personen zugänglich sein, die beispielsweise als Gast bestellt haben. Das eigentliche Widerrufsrecht (meistens 14 Tage Frist) ändert sich dadurch nicht, es wird nur der Weg dorthin extrem vereinfacht.
Der Unterschied zur alten „Button-Lösung“ (Kauf-Button)
Wenn man im Internet von der „Button-Lösung“ spricht, wird häufig auch noch das Gesetz von 2012 gemeint. Damals ging es um den Schutz vor Abo-Fallen.
Fehlt dieser eindeutige Kauf-Button, kommt rechtlich gesehen gar kein Vertrag zustande.
Zusammenfassung
Während die alte Button-Lösung dafür sorgt, dass man genau weiß, wann man Geld ausgibst, sorgt der neue Widerrufs-Button ab Juni 2026 dafür, dass online geschlossene Verträge blitzschnell und unkompliziert per Klick wieder rückgängig gemacht werden können.
Nähere Infos finden Sie z.B. bei den Verbraucherzentralen:
Außerdem berät Sie zu allen Fragen des IT-Rechts unser Fachanwalt für IT-Recht Jürgen Hüneborn.