Die neue KI-Kennzeichnungspflicht seit August

04. August 2026

Jürgen Hüneborn

Guten Tag, ich bin eine KI!“

– so oder ähnlich muß seit Beginn des Monats Ihr Kundendialog beginnen, wenn Sie Ihre Kunden mit einem KI-gestützten Chatbot sprechen lassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dies am Telefon (z.B. von ZenDesk oder jetzt auch von IONOS) oder in einem klassischen web-basierten Chat passiert. In beiden Fällen muß ein „deutlicher Hinweis“ – ggfs. Audiohinweis – zu Beginn der Konversation erfolgen, dass der Kunde nun mit einer künstlichen Intelligenz spricht.

Transparenz per Gesetz: Die neue KI-Kennzeichnungspflicht seit August

Mit dem Inkrafttreten der entscheidenden Regelungen des EU Artificial Intelligence Acts (EU AI Act) am 02. August 2026 ist der rechtliche Rahmen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union in eine neue Phase getreten. Die Regelung selbst datiert bereits aus August 2024. Eine der spürbarsten Neuerungen für Unternehmen, Entwickler und Medienschaffende ist die stufenweise eingeführte KI-Kennzeichnungspflicht. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wenn Inhalte synthetisch generiert oder manipuliert wurden.

 

VerpflichtungZielgruppeUmsetzung in der Praxis
Erkennbare KennzeichnungErsteller von Deepfakes / KI-MedienVisuelle Hinweise (z. B. „Mit KI generiert“) oder deutliche Audio-Hinweise
Metadaten & WasserzeichenAnbieter von KI-ModellenEinbettung unsichtbarer, maschinenlesbarer Signale in Dateien
Nutzer-Hinweis bei InteraktionBetreiber von Chatbots / DialogsystemenKlarer Hinweis zu Beginn der Konversation, dass mit einer KI gesprochen wird

 

Ausnahmen und Herausforderungen

Nicht jede KI-Nutzung muss zwingend für den Endnutzer sichtbar sein. Rein unterstützende Werkzeuge – wie die Rechtschreibprüfung, Standard-Bildbearbeitung (z. B. Zurechtschneiden) oder die Nutzung von KI zur Code-Generierung in der Softwareentwicklung – fallen in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht für das Endprodukt.

Für Unternehmen liegt die Herausforderung nun vor allem in der technischen Umsetzung und der rechtskonformen Gestaltung ihrer Prozesse. Während große Plattformen vermehrt automatisierte Scans und Kennzeichnungen integrieren, müssen Content-Ersteller eigene Workflows anpassen, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Kennzeichnungspflicht ist ein zentraler Baustein des europäischen Weges: Sie verbietet KI nicht, verlangt aber ein klares Signal für Transparenz und Vertrauen im digitalen Raum.

Der Teufel wird wie so oft im Detail liegen: Mir sind zu Beginn des Monats bereits Werbeprospekte aufgefallen, deren „Fotos“ (nennen wir sie lieber Abbildungen…) mit einem sehr kleinen, grauen Kästchen „AI“ gekennzeichnet waren. Ob das der Anforderung an einen „deutlichen visuellen Hinweis“ genügt, wird sicherlich bald Gerichte beschäftigen.

 

Zu allen Fragen des IT-Rechts und der rechtskonformen KI-Nutzung berät Sie bei Port7 unser Fachanwalt für IT-Recht Jürgen Hüneborn.

 

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