Ansprechpartner
Johannes Höfer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
T 0251-203 188-00
hoefer@port7.de
Privatpersonen wie auch Unternehmer werden zur Steuer herangezogen – aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Je nach konkreter Situation kann das mehr oder weniger kompliziert sein: Die Steuererklärung eines Angestellten ohne weitere Einkünfte ist naturgemäß deutlich weniger kompliziert als die von Personen mit unterschiedlichen Einkünften oder von Unternehmen – das Risiko, mit den Finanzbehörden in Konflikt zu geraten, ist im letzteren Fall deutlich höher.
Vor allem wenn die Steuersachverhalte einer Person, eines Ehepaars oder von Unternehmen kompliziert sind, ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht hilfreich und sinnvoll. Das gilt für die Gestaltung steuerlich optimaler Strukturen, z. B. im Zusammenhang mit Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge und bei Unternehmensgründungen einerseits. Das gilt aber auch, wenn es darum geht, Maßnahmen der Steuerbehörden zu überprüfen und gegen falsche Entscheidungen vorzugehen.
Rechtsanwalt Höfer (Fachanwalt für Steuerrecht) ist in unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner im Steuerrecht. Schwerpunkt seiner Arbeit ist das „streitige“ Steuerrecht, also Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden. Aber auch und gerade im Wirtschaftsrecht bzw. Gesellschaftsrecht ist er versierter Ansprechpartner, wenn es um steuerlich optimale Gestaltung geht.
Betriebsprüfungen sind für Unternehmer und Unternehmen jeder Größe ein echtes „Schreckgespenst“ – selbst, wenn vermeintlich alles in Ordnung ist und man nichts zu befürchten hat. Denn in der Regel ist man mit den Abläufen einer Betriebsprüfung nicht vertraut und weiß nicht, wer wozu berechtigt ist und wo auch Finanzbehörden rechtliche Grenzen zu beachten haben.
Gleichzeitig geht es um viel. Denn Betriebsprüfungen sind durchaus mit einem gewissen Risiko verbunden: Infolge einer Betriebsprüfung kommt es häufig nicht selten dazu, dass die Buchführung verworfen wird und auf der Grundlage von Hinzuschätzungen Steuern neu festgesetzt werden. Das kann zu einer erheblichen (!) Mehrbelastung führen und zu entsprechenden Nachzahlungen. Vor allem in Verbindung mit Problemen im Bereich der Kassenführung (Handel, Gastronomie etc.) kommt so etwas häufig vor.
Während einer Betriebsprüfung professionell von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Steuerrecht unterstützt zu werden, senkt das Risiko für böse Überraschungen im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen erheblich. Denn eine frühzeitige Intervention und professionelle Kommunikation mit den Behörden während der Betriebsprüfung kann einen positiven Einfluss auf das Ergebnis haben.
Deswegen stehen wir unseren Mandanten – ergänzend zum Steuerberater – in folgenden Situationen zur Verfügung:
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung:
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung?
Es ist kein Geheimnis: Nicht selten bestehen zwischen steuerpflichtigen Personen bzw. Unternehmen unterschiedliche Auffassungen zu bestimmen Steuersachverhalten, seien es die private Einkommensteuer, die Gewerbesteuer oder die Umsatzsteuer – über den Ausgangssteuerbescheid oder einen angepassten Steuerbescheid nach einer Betriebsprüfung.
Häufig ist dann ein Steuerstreit die Folge, der sich in drei Abschnitte gliedern kann:
Bevor es zu einem „förmlichen“ Steuerstreit kommt, ist es allerdings sinnvoll, gründlich vorzuarbeiten und den Austausch mit den Behörden zu suchen, um unter Umständen noch zu einem Konsens zu finden, der Zeit, Geld und Nerven spart. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang dann, mit anwaltlicher Unterstützung
Dabei helfen die professionelle, sachbezogene Kommunikation mit dem Finanzamt und ein konsequentes, nachdrückliches Auftreten oftmals noch, einen Steuerstreit zu vermeiden.
Drehen sich Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt um Steuerbescheide und ist eine Einigung mit den Finanzbehörden „auf dem kurzen Dienstweg“ nicht möglich, bleibt nur, innerhalb nur eines Monats Einspruch gegen einen Bescheid bzw. mehrere Bescheide einzulegen, unter Umständen ergänzend zur Tätigkeit des Steuerberaters. Hier ist es unter Umständen auch schon sinnvoll, die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides zu beantragen. Der Einspruch selbst hat keine aufschiebende Wirkung, d. h.: Ist Geld an das Finanzamt zu bezahlen, ändert der Einspruch an Zahlungspflicht und -frist grundsätzlich nichts.
Der Einspruch führt dazu, dass die gesamte Steuererklärung noch einmal geprüft und der Bescheid neu erlassen wird. Das kann auch zu einer Verschlechterung führen. Darüber informieren die Finanzbehörden aber vor Erlass des neuen Bescheides und man hat Gelegenheit, den Einspruch zurückzunehmen.
In den meisten Fällen kommt es aber – wenn der Einspruch gründlich vorbereitet wurde – nicht zu einer „Verböserung“, sondern zu einer Verbesserung des Bescheides im Sinne des Steuerpflichtigen. Gut vorbereitet Einspruch einzulegen, kann sich also tatsächlich lohnen.
Sie wollen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen?
Hilft das Finanzamt bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht, ist es nur mit einer Klage vor dem Finanzgericht möglich, den Bescheid noch abändern zu lassen.
Je nachdem wie eilig die Angelegenheit ist, kann das auch im Eilverfahren geschehen, also Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird dann auch die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt, d. h. Zahlungen müssen vorerst nicht geleistet werden. Vor allem wenn das reguläre Klageverfahren gegen den Steuerbescheid zu lange dauern und dem Steuerpflichtigen eine „unbillige Härte“ drohen würde, ist das möglich und sinnvoll.
Allerdings ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt, der klageweise gegen einen Steuerbescheid oder Steuerbescheide vorgeht, über Erfahrung in diesem Umfeld verfügt – also mit den Abläufen vor den Finanzgerichten vertraut ist.
Rechtsanwalt Höfer arbeitet seit Jahren mit dem Schwerpunkt streitige Steuerverfahren und verfügt deswegen über die notwendige Erfahrung, um folgende Verfahren zu führen:
Sie wollen gegen einen Steuerbescheid klagen?
Geht es um die Zahlung der Steuerschuld, hat man durchaus Möglichkeiten, auf die Modalitäten der Zahlung einzuwirken. Vor allem wenn ein erheblicher Steuerbetrag zu entrichten ist, ist es gut und wichtig, sich mit den Finanzbehörden z. B. über die Höhe der Zahlungen und Modalitäten zu einigen – über Ratenzahlungen, Stundungen etc. So kann man vermeiden, dass beispielsweise der gesamte fällige Betrag von den Behörden zwangsvollstreckt wird, was zu erheblichen weiteren Problemen führen kann.
Nicht zuletzt kann es im Rahmen eines Erlassverfahrens sogar zum Erlass von Steuerschulden kommen.
Sie benötigen Hilfe, weil Sie eine Steuerschuld nicht „auf einen Schlag“ begleichen können?
Rechtsanwalt Höfer ist als Fachanwalt für Steuerrecht nicht nur Ansprechpartner für streitiges Steuerrecht und das Thema Steuerstreit.
Aufgrund seiner Erfahrung im Wirtschaftsrecht bzw. Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht ist er auch ein verlässlicher Berater, wenn es darum geht, steuerrechtlich im Unternehmenskontext zu beraten und u. a. Unternehmensstrukturen steuerlich optimal zu gestalten – sowohl bei Unternehmensgründung als auch bei Umstrukturierungen und im Zusammenhang mit der Nachfolge(planung).
Im Steuerrecht kann es auch zu Ordnungswidrigkeitenverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungen kommen – z. B. wegen
Rechtsanwalt Höfer ist auch dann der richtige Ansprechpartner für Sie: Er berät und unterstützt Sie im Zusammenhang mit dem Thema „strafbefreiende Selbstanzeige“ und vertritt Sie selbstverständlich im Steuerstrafrecht auch vor Gericht, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.
Erfahren Sie hier mehr zum Steuerstrafrecht.