Ansprechpartner
Daniel Ferber
T 0251-203 188-00
ferber@port7.de
Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, gilt es, nicht den Kopf in den Sand zu stecken: Sobald man über ein Ermittlungsverfahren in Kenntnis gesetzt wurde, sollte man einen Strafverteidiger beauftragen und das schnell. Denn mit der Unterstützung von Profis in Sachen Strafrecht ist schlichtweg die Chance größer, dass ein
In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Ferber Ihr Ansprechpartner für Strafrecht und Jugendstrafrecht in Münster und Umgebung. Er klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt erste Handlungsempfehlungen – in erster Linie über Ihr Recht zu schweigen, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird! Er nimmt Akteneinsicht, besorgt notwendige Unterlagen und Informationen, begleitet Sie durch ein mögliches Gerichtsverfahren und – wenn nötig – während einer Haft.
Strafverteidiger Ferber steht Ihnen bei Bedarf auch sehr kurzfristig für einen Termin zur Verfügung Sie erreichen ihn im Notfall unter der Notfallnummer.
Der Vorwurf einer Straftat kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, was einer Person konkret zur Last gelegt wird. Rechtsanwalt Ferber ist in allen Fällen im Strafrecht der richtige Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie – unabhängig davon, was Ihnen zur Last gelegt wird, vor allem aber in diesen Bereichen:
Zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung kann es schnell kommen, z. B. nach einem Unfall oder nach einer Schlägerei. Die drohenden Strafen sind – je nachdem, was passiert ist – sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer kleinen Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – auch ohne die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe.
Unter anderem folgende Straftatbestände können zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung führen:
Wer sich am Eigentum oder am Vermögen anderer „vergreift“, kann sich auf unterschiedliche Art und Weise strafbar machen. Gerade bei Vermögens- und Eigentumsstraftaten kommt es für die Verurteilung und Bestrafung dann oft auf „Kleinigkeiten“ an, die einen großen Unterschied für den Verfahrensausgang machen können! Umso wichtiger ist professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger, z. B. wenn der Tatvorwurf wie folgt lautet:
Im Straßenverkehr sind Verstöße gegen geltendes Recht wie z. B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. Ordnungswidrigkeiten. Bei schweren Regelverstößen ist es aber auch möglich, sich im Straßenverkehr strafbar zu machen – mit drohenden Geldstrafen, aber teils auch empfindlichen Freiheitsstrafen. Strafbar sind u. a.
Allein der Vorwurf einer Sexual-Straftat wiegt schwer – privat wie beruflich. Auch hier reichen Strafen bei einer Verurteilung von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen ohne Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Umso wichtiger ist es gerade in diesem Bereich, sehr frühzeitig einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Sexualstrafrecht zu Rate zu ziehen, z. B. beim Vorwurf folgender Straftaten:
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind spezielle Bereiche des Strafrechts. Für diese Bereiche ist Rechtsanwalt Höfer Ihr Ansprechpartner. Mit seiner Expertise im Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht ist er hervorragend in der Lage, Sie zu unterstützen, wenn strafrechtliche Themen im Zusammenhang mit Unternehmen und Steuern auftauchen – präventiv oder wenn die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt.
Oft enden Strafverfahren nicht mit bzw. in der ersten Instanz: Es kann durchaus sinnvoll sein, selbst gegen ein Urteil Rechtmittel einzulegen, das möglicherweise rechtfehlerhaft ist.
Mit der Berufung wird der gesamte strafrechtliche Sachverhalt, der einem Urteil zugrunde liegt, noch einmal in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht geprüft. Hierbei wird das Urteil auf Fehler in der Rechtsanwendung, aber auch in prozessualer Hinsicht überprüft.
Mit der Revision wird überprüft, ob ein Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande kam bzw. das materielle Recht korrekt angewendet wurde. Eine Beweisaufnahme wird nicht erneut durchgeführt. Zuständig für Revisionen sind Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof.
Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferber Sie auch, wenn die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegt.
Sie wollen Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen und benötigen die Unterstützung von einem Rechtsanwalt, der mit Revision und Berufung vertraut ist?
Rechtsanwalt Ferber vertritt nicht nur Straftäter. Er ist – und das mit der gleichen Überzeugung und dem gleichen Einsatz! – auch anwaltlicher Vertreter von Opfern von Straftaten oder deren Hinterbliebenen.
Opfer von Straftaten oder deren Hinterbliebene können sich am Strafverfahren selbst beteiligen, um selbst bestimmte Rechte auszuüben, z. B. den Angeklagten zu befragen oder befragen zu lassen. Das trägt häufig dazu bei, eine Straftat als Betroffener bzw. Betroffene selbst besser verarbeiten zu können.
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