Schlussbesprechung bei der steuerlichen Außenprüfung – Warum ist sie wichtig?

11. November 2024

Johannes Höfer

Warum ist die Schlussbesprechung bei der steuerlichen Außenprüfung wichtig?

Wenn die Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder auch der Lohnsteueraußenprüfung ansteht, ist die Prüfung fast vorbei. Mit der Schlussbesprechung steht ein ganz wichtiger Baustein vor der Tür, den man gut vorbereiten sollte. Denn vorher wurde geprüft (Stichwort: Prüfungsanordnung).Wer lässt schon das Ergebnis einer Prüfung im Steuerrecht einfach so über sich ergehen? Je nachdem wie die Prüfung gelaufen ist, wurden Kontoauszüge, Belege und Verträge dem Finanzamt zur Prüfung überlassen. Es steht also ein Ergebnis an. Genau das muss besprochen werden, damit es das „Richtige“ ist. Nach der Schlussbesprechung kommen nur noch der Betriebsprüfungsbericht und vielleicht geänderte Bescheide. Dann wird die Diskussion schwieriger!

Wann findet eine Schlussbesprechung statt?

Wenn das Ergebnis der Außenprüfung feststeht, muss eine Besprechung darüber abgehalten werden. So steht es in § 201 Abgabenordnung. Mit dieser Besprechung soll dem Steuerpflichtigen Gelegenheit gegeben werden, sich vor Erlass eines Bescheides zu seinem Nachteil zu äußern. Der Zweck ist also die Gewährung rechtlichen Gehörs, wie es das Grundgesetz vorsieht. Daher:

Nur der Geprüfte kann auf die Schlussbesprechung verzichten, nicht aber das Finanzamt!

Bei dieser Besprechung müssen die Ergebnisse der Außenprüfung besprochen werden. Das bedeutet aber auch, dass Sie vorher die Themen und Ergebnisse kennen müssen. Sie haben einen Anspruch darauf laufend informiert zu werden. Es darf eigentlich keine Überraschungen bei der Schlussbesprechung geben. Also:

Lassen Sie sich vorab von der Prüfung über die Themen und vorgesehenen Änderungen informieren!

Das Gesetz sieht vor, dass die Außenprüfung offen, nicht verdeckt erfolgt. Es soll mit „offenem Visier“ geprüft werden. Denn die Betriebsprüfung ist keine Steuerfahndung!

Wer ist bei einer Schlussbesprechung dabei?

Sie sollten dabei sein. Lassen Sie sich nur vertreten, wenn es nicht anders geht. Am besten werden Sie von Ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht begleitet. Falls Sie Begleitung suchen, steht Ihnen Rechtsanwalt Johannes Höfer gerne zur Seite. Nur Sie wissen was in Ihrem Betrieb wie passiert ist. Nur Sie müssen das Ergebnis tragen. Also, lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen!

Die Anwesenheit des Finanzamts lässt sich nicht vermeiden… Bei der abschließenden Besprechung kommen regelmäßig nicht nur die Prüferin bzw. der Prüfer, sondern auch deren Vorgesetzte. Diese Vorgesetzten heißen Sachgebietsleiter und sind für verschiedene Entscheidung nach den Regeln der Finanzämter zuständig und damit manchmal notwendig.

Wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wurde, kann es sein, dass auch die Steuerfahndung mit Sachgebietsleitung und weiteren Personen kommt. Das kann dann die Gelegenheit sein, das Strafverfahren gleich mit zu erledigen. Mit allen Beteiligten an einem Tisch lassen sich manchmal gute „Gesamtlösungen“ finden, die sonst erst nach aufwändigen Verfahren möglich erscheinen. Vielleicht kann man von der Selbstanzeige und der Straffreiheit überzeugen. Spätestens jetzt aber nur noch in Begleitung!

Was ist Thema der Schlussbesprechung?

Juristisch korrekte Antwort: Die Feststellungen der Betriebsprüfung. Das bedeutet, dass alle Themen, die die Prüfung meint ändern zu müssen besprochen werden, besprochen werden müssen!

Gerade wenn es um

geht, wird es in der Besprechung wichtig. Das sind die klassischen Themen bei denen man sich vielleicht gut mit dem Finanzamt einigen kann.

Gerade wenn eine Einigung in Betracht kommt, man sich mit dem Finanzamt vergleichen will, sollte man auf jeden Fall selbst an der Besprechung teilnehmen. Solche Einigungen nennen sich im Steuerrecht „Tatsächliche Verständigung“ und binden den Steuerpflichtigen und das Finanzamt. Dazu müssen Sie selbst unterschreiben! Sie sollten sich also nicht blind auf Ihren Berater verlassen! Daher:

Nehmen Sie die Sache gemeinsam mit Ihrer Beratung in die Hand!

Bei Ihnen steht eine Schlussbesprechung an? Sprechen Sie uns an, Rechtsanwalt Höfer steht Ihnen als Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.

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