Wie läuft ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ab?

19. August 2024

Johannes Höfer

Steuerhinterziehung? Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

„Gegen Sie ist am (Datum) durch das Finanzamt (für Steuerstrafsachen) XYZ das Strafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, dass Sie in (XYZ) in den Jahren 2023 (…) und dadurch Steuern in noch festzustellender Höhe verkürzt haben“

So oder ähnlich lautet der Einleitungssatz, wenn ein Strafverfahren eröffnet wird. Wer so einen Brief bekommt ist plötzlich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren. Spätestens jetzt stellt sich die Frage nach dem Grund und dem Ablauf eines Strafverfahrens. Es geht also um die Frage welcher Vorwurf Gegenstand ist (hier: Steuerhinterziehung) und welche Abläufe und Mechanismen nun in einem solchen Verfahren greifen. Hier finden Sie den Beitrag auch als Video:

Dabei gibt es in einem Strafverfahren im Steuerrecht (kurz: Steuerstrafrecht)immer drei Phasen, die durchlaufen werden, wenn es zur Verurteilung kommt:

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Hauptverfahren mit Hauptverhandlung
  3. Vollstreckung nach Verurteilung

Ziel der Verteidigung ist immer die Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung zu vermeiden. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, kann man aber zumindest die Folgen minimieren, z.B. eine niedrigere Strafe verhandeln.

Worum geht es in einem Steuerstrafverfahren?

Gegenstand eines Steuerstrafverfahrens ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO). So banal das klingen mag, hat es doch Konsequenzen. Denn geht es nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern z.B. auch um den Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs, ändert sich die Zuständigkeit und es ist nicht mehr allein ein Finanzamt zuständig.

Gegenstand eines „reinen“ Steuerstrafverfahrens kann also nur der Vorwurf der Steuerhinterziehung sein. Eine Steuerhinterziehung begeht, wer

  1. gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und
  3. dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Während die die Variante 1. darauf zielt, dass nicht alles (also teilweise) oder etwas Falsches erklärt wurde findet die Variante 2. nur dann Anwendung, wenn gar nichts erklärt wird.

Wer durch eine falsche oder unterlassen Erklärung zu hohe Steuern verursacht, wird nicht bestraft. Nur wer wegen der falschen oder unterlassenen Erklärung Steuern verkürzt wird bestraft. Manches Verfahren hat genau deswegen ein gutes Ende gefunden…

Wer ermittelt im Steuerstrafverfahren?

Geht es nur um eine Steuerhinterziehung, ist das Finanzamt für die Ermittlungen zuständig. Es darf dann wie die Polizei im Ermittlungsverfahren handeln, also z.B. Zeugen Vernehmen oder nach richterlichem Durchsuchungsbeschluss eine Durchsuchung durchführen. In einem eng begrenzten Rahmen dürfen auch Telefone abgehört werden. Häufig werden im Ermittlungsverfahren auch Durchsuchungen angeordnet. Das Finanzamt handelt in diesen Fällen aber regelmäßig selbstständig und stellt auch notwendige Anträge bei Gericht ohne die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft kann allerdings jederzeit das Verfahren an sich ziehen, das Finanzamt kann es auch jederzeit dahin abgegeben. Das kommt in der Praxis besonders dann vor, wenn es sich um umfangreiche oder schwierige Ermittlungen handelt, z.B. wenn viele Unterlagen zu sichten sind oder ein Fall mit Bezug zum Ausland vorliegt.

Geht es aber auch um andere Vorwürfe, ist nicht mehr allein das Finanzamt zuständig. Wird dem Beschuldigten z.B. Insolvenzverschleppung oder Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen, darf das Finanzamt nicht mehr allein ermitteln, dann ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Wie lange ermittelt die Steuerfahndung wegen Steuerhinterziehung?

Die Dauer der Ermittlungen ist sehr unterschiedlich. Einige Verfahren dauern Jahre, weil z.B. viele Unterlagen gesichtet werden müssen. Das ist regelmäßig bei vorgeworfenen Steuerhinterziehungen der Fall, wenn keine Steuererklärungen von Unternehmen abgegebene wurden.

Andere Steuerstrafverfahren hingegen dauern nur kurz, weil es sich z.B. nur um einen einzelnen, bestimmten Sachverhalt handelt. Wer z.B. eine Immobilie verkauft und den Verkauf nicht erklärt, obwohl er steuerpflichtig ist (z.B. wegen der Spekulationssteuer), kann mit einem früheren Ende rechnen.

Wie endet ein Steuerstrafverfahren?

Die Ermittlungen sind beendet – was nun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie ein Steuerstrafverfahren zu beenden. Die Art der Beendigung ist abhängig davon, ob die Steuerfahndung den Vorwurf bewiesen kann oder nicht.

Trifft der Vorwurf zu wird entweder vom Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen oder von der Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben.

Strafbefehl und Verurteilung

Mit einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung kann in leichteren eine Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe festgesetzt werden. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann ein Gericht von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Haft in schweren Fällen verhängen.

Einstellung des Strafverfahrens

Fehlen Beweise für den Vorwurf, wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dann endet das Ermittlungsverfahren mit der Einstellung. Zeigt sich erst in der Hauptverhandlung vor Gericht, dass der Vorwurf unzutreffend ist, muss das Gericht freisprechen.

Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, die Einstellung gem. § 153a StPO von einer Auflage abhängig zu machen. Eine Auflage ist regelmäßig die Zahlung einer Geldbuße. Davon machen die Steuerfahndung und die Gericht in leichteren Fällen Gebrauch. Der Vorteil einer solchen Einstellung gegen Auflage ist, dass diese Art der Beendigung nicht im polizeilichen Führungszeugnis sichtbar ist.

Neben den Strafen muss man auch immer mögliche Nebenfolgen in den Blick nehmen.

Details zu den Möglichkeiten der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens finden Sie hier.

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