Die Einziehung ist eine Nebenfolge im Steuerstrafverfahren, die neben verwaltungsrechtlichen oder berufsrechtlichen Folgen durch das Gericht bei einer Verurteilung angeordnet wird.
Die Einziehung wird nach den §§ 73 ff. StGB im Urteil oder in einem Strafbefehl angeordnet. Das bedeutet, dass es zu einer Verurteilung kommen muss. Stellt die Steuerfahndung oder das Gericht das Verfahren (gegen Zahlung einer Geldauflage) ein, kann keine Einziehung angeordnet werden.
Mit der Einziehung sollen die Vermögensvorteile der Tat abgeschöpft werden. Der Täter soll also durch seine Tat nicht besser gestellt werden. Bei der Steuerhinterziehung bedeutet das regelmäßig, dass die verkürzten Steuern nebst Zinsen zu zahlen sind und eine Einziehung in dieser Höhe angeordnet werden kann. Es ist der Wert der ersparten Steuern, der eingezogen wird. Es wird also im Urteil angeordnet, dass ein bestimmter Betrag eingezogen wird.
Die Höhe des eingezogenen Betrags entspricht grundsätzlich der hinterzogenen Steuer. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass „Kosten für die Ausführung der Tat“ nicht abgezogen werden dürfen. Schreibt z.B. bei der Umsatzsteuerhinterziehung der eine Unternehmer dem anderen Unternehmer eine Scheinrechnung und erhält der Aussteller dafür eine „Provision“, ist diese nicht abziehbar. Mit der Scheinrechnung wird dann eine Vorsteuer „erlangt“ bzw. hinterzogen. Die „Provision“ ist aber nicht abziehbar, so dass die volle Vorsteuer eingezogen werden kann.
Eigentlich dient die Beschlagnahme der Sicherung von Beweisen. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch nach § 111b StPO die Beschlagnahme anordnen, wenn die Abschöpfung des Vermögens gesichert werden soll. Normalerweise beschlagnahmt die Steuerfahndung eher nur Unterlagen. Manchmal wird aber auch mit dem Durchsuchungsbeschluss die Beschlagnahme von Bargeld angeordnet. Dann muss geprüft werden, ob das rechtmäßig ist. Denn sonst wird das Finanzamt das Geld behalten wollen.
Es ist umstritten, ob Bitcoin und andere Kryptowährungen eingezogen werden können. Bei der Steuerhinterziehung kann es nach der Entscheidung des BFH zur Besteuerung von Kryptowährungen dazu kommen, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt. Dann stellt sich die Frage: Wird der Bitcoin eingezogen? Wird nur der Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt eingezogen?
Wenn der Bitcoin eingezogen wird, nimmt der Staat an den Kursverlusten und Kursgewinnen teil. Wird nur der Wert eingezogen, kann der Bitcoin im Zweifel mit Gewinn verkauft werden. Dann kann der Erlös zur Not genutzt werden, um die Schulden beim Finanzamt zu zahlen. Manchmal bleibt dann sogar unterm Strich noch etwas über…
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